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   OLG Köln, 22.06.1994 - 11 U 134/93   

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https://dejure.org/1994,2201
OLG Köln, 22.06.1994 - 11 U 134/93 (https://dejure.org/1994,2201)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.1994 - 11 U 134/93 (https://dejure.org/1994,2201)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 11 U 134/93 (https://dejure.org/1994,2201)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verschulden Sorgfaltspflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UNERLEDIGTE HANDLUNG; VERSCHULDEN; SORGFALTSPFLICHTEN
    Verschulden Sorgfaltspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen einer Beschädigung von Fernmeldekabeln bei Erdarbeiten; Pflicht zur besonders sorgfältigen Vergewisserung über den Verlauf der Fernmeldekabel; Mitverschulden wegen Unterschreitung der Regeltiefe bei Kabelverlegung; Fehlen einer bindend ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Sorgfaltsanforderungen bei Erdarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276 823
    Sorgfaltsanforderungen bei Erdarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen - Unerledigte Handlung, Verschulden, Sorgfaltspflichten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sorgfaltsanforderungen bei Erdarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kabelschäden: Wann haftet der Eigentümer mit? (IBR 1994, 450)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1456
  • BauR 1995, 122
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.04.1971 - VI ZR 232/69

    Tiefbauunternehmer - Versorgungsleitung - Bauarbeiten - Bagger - Unterirdisch -

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1994 - 11 U 134/93
    Da ihr bekannt war, daß in dem von ihr zu bearbeitenden Bereich Versorgungsleitungen, insbesondere auch Fernmeldekabel verliefen, hätte sie sich über deren genaue Lage und Tiefe Gewißheit verschaffen müssen (vgl. dazu BGH VersR 1985, 1147; VersR 1983, 152; VersR 1971, 741; OLG Köln VersR 1987, 513).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 118/84

    Sorgfaltspflicht von Tiefbauunternehmern; Mitverantwortlichkeit des

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1994 - 11 U 134/93
    Da ihr bekannt war, daß in dem von ihr zu bearbeitenden Bereich Versorgungsleitungen, insbesondere auch Fernmeldekabel verliefen, hätte sie sich über deren genaue Lage und Tiefe Gewißheit verschaffen müssen (vgl. dazu BGH VersR 1985, 1147; VersR 1983, 152; VersR 1971, 741; OLG Köln VersR 1987, 513).
  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 129/81

    Tiefbau: Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1994 - 11 U 134/93
    Da ihr bekannt war, daß in dem von ihr zu bearbeitenden Bereich Versorgungsleitungen, insbesondere auch Fernmeldekabel verliefen, hätte sie sich über deren genaue Lage und Tiefe Gewißheit verschaffen müssen (vgl. dazu BGH VersR 1985, 1147; VersR 1983, 152; VersR 1971, 741; OLG Köln VersR 1987, 513).
  • OLG Köln, 20.12.1991 - 19 U 98/91

    Kabelschäden bei Erdarbeiten

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1994 - 11 U 134/93
    Anders kann man den in der Rechtsprechung herausgearbeiteten Sorgfaltsanforderungen nicht gerecht werden (vgl. noch OLG Köln NJW-RR 1992, 983).
  • BGH, 19.04.1956 - III ZR 26/55

    Hypothetischer Ursachenzusammenhang

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1994 - 11 U 134/93
    Die dafür aufgewandten Kosten stellen deshalb keinen von der Beklagten zu verantwortenden Schaden dar (vgl. dazu BGHZ 20, 275 f, 280/281).
  • OLG Köln, 02.10.1985 - 13 U 27/85
    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1994 - 11 U 134/93
    Da ihr bekannt war, daß in dem von ihr zu bearbeitenden Bereich Versorgungsleitungen, insbesondere auch Fernmeldekabel verliefen, hätte sie sich über deren genaue Lage und Tiefe Gewißheit verschaffen müssen (vgl. dazu BGH VersR 1985, 1147; VersR 1983, 152; VersR 1971, 741; OLG Köln VersR 1987, 513).
  • OLG Nürnberg, 30.04.1996 - 1 U 358/96

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Gestellung eines Baggers mit Fahrer für eine

    I.1) Wer im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen Erdaushubarbeiten durchführt, muß sich vor Beginn seiner Arbeiten vergewissern, daß er dies gefahrlos tun kann (BGH NJW 1971, 1313, BauR 1983, 95; OLG Köln BauR 1995, 122 ; OLG Frankfurt a.M. BauR 1994, 264, 388; vgl. ferner Übersichten bei Maurer BauR 1992, 437 ff., und Ingenstau-Korbion, VOB -Korrunentar, 12. Auflage, B § 10 Rdnr. 133 ff).
  • OLG Celle, 04.10.2000 - 9 U 90/00

    Erkundigungspflichten eines Tiefbauunternehmers; Sicherungspflichten eines

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, VersR 1983, 152 f.; OLG Köln, VersR. 1995, 1456; OLG Jena, VersR 1999, 71; OLG Koblenz, r + s 2000, 70) haben Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • OLG Jena, 29.04.1998 - 7 U 1640/97

    Ersatz eines Schadens wegen Stromunterbrechung?

    Auch wenn dem Kläger grundsätzlich zwar dahingehend Recht zu geben ist, daß bei der Durchführung von Tiefbauarbeiten im Bereich öffentlicher Straßen relativ hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Bauunternehmers zu stellen sind, dieser insbesondere im Zweifel bei unklarem Verlauf etwaiger Stromkabel gehalten ist, die genaue Lage des Kabels durch Suchschlitze und insbesondere auch Handschachtung zu orten, ehe er mit schwerem Gerät arbeitet (vgl. zuletzt die Ausführungen des Senats im Urteil Az.: 7 U 1586/97 vom 25.03.1998; OLG Frankfurt, VersR 94, 440/441 ; OLG Köln, VersR 95, 1456; OLG Köln, NJW-RR 92, 983, 994 jeweils m.w.N. der Rechtsprechung), und darüber hinaus typischerweise nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins (vgl. Zoller/Greger, ZPO-Kommentar, 20. Auflage, vor § 284 Rn. 29 und 30 a m.w.N.) davon auszugehen ist, daß bei der Beschädigung unterirdischer Kabel anläßlich von Schachtarbeiten, deren Lage vorher nicht hinreichend geklärt, mithin der Schaden schuldhaft verursacht wurde, ist vorliegend infolge der Einvernahme des Zeugen #### ein etwaiger Verschuldensvorwurf gegenüber dem Beklagten nicht nur erschüttert, sondern nach Auffassung des Senats sogar widerlegt.
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